Ibiza Residenten

Wer braucht die Aufenthaltskarte für Familienangehörige?

Von Mag Wilhelm Habellöcker – Wenn Sie ein Familienangehöriger eines EU-Bürgers sind und aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) kommen, und Sie begleiten den EU-Bürger nach Spanien oder ziehen ihm nach, dann müssen Sie nach 3 Monaten eine sog. Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers („tarjeta de residencia de familiar“) beantragen. Art.8, Abs.1 Real Decreto 240/2007.

Im folgenden Fachbeitrag erfahren Sie nun wertvolle Fakten rund um die Aufenthaltskarte und alles, was Sie brauchen, um diese Karte erfolgreich zu erwerben.

1 – Was ist die Aufenthaltskarte?
2 – Wer ist berechtigt diese Karte zu beantragen (Antragsberechtigte)?
3 – Was sind die Voraussetzungen für das Recht auf Aufenthalt?
4 – Wie läuft das Verfahren für das Beantragen der Aufenthaltskarte ab?
5 – Wie lange ist die Aufenthaltskarte gültig und kann ich sie verlängern?
6 – Kann ich das Aufenthaltsrecht verlieren?
7 – Was passiert nach der Scheidung oder nach dem Tod des EU-Bürgers mit dem Aufenthaltsrecht?
8 – Müssen Veränderungen gemeldet werden?
9 – Sind Sie immer noch unsicher?

Dann lesen Sie den kompletten Fachbeitrag von Mag Wilhelm Habellöcker oder nehmen Sie seine Online-Hilfe in Anspruch. Mag Wilhelm Habellöcker ist Experte in Auswanderfragen und teilt seine Fachbeiträge in unserem Blog.




 


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