Führerschein in Spanien umschreiben
Wer dauerhaft in Spanien lebt, kommt früher oder später an den Punkt, seinen ausländischen Führerschein umzutauschen. Das betrifft vor allem EU-Bürger, die sich auf den Balearen, dem Festland oder den Kanaren niedergelassen haben.
Ist mein deutscher Führerschein in Spanien gültig?
Ja – deutsche Führerscheine werden grundsätzlich anerkannt. Doch es gibt Unterschiede:
- Unbefristete Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen spätestens zwei Jahre nach Wohnsitznahme in Spanien umgetauscht werden.
- Befristete EU-Führerscheine mit einem Ablaufdatum (z. B. 15 Jahre Gültigkeit) können bis zum Ablaufdatum verwendet werden. Danach ist ein Umtausch erforderlich.
Wer gilt als Resident in Spanien?
Wer sich länger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhält und seinen Lebensmittelpunkt dort hat, gilt als Resident. Ab einem Aufenthalt von über drei Monaten ist die Anmeldung beim Ausländerregister („Residencia“) Pflicht. Spätestens mit dieser Anmeldung beginnt auch die Frist für den Führerscheinumtausch.
So läuft der Führerscheinumtausch ab
1. Termin vereinbaren
Ein Termin bei der spanischen Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) ist erforderlich. Den kann man online buchen.
2. Medizinischer Eignungstest
Der sogenannte „Psicotécnico“ prüft Sehkraft, Reaktionsvermögen und den allgemeinen Gesundheitszustand. Er ist Pflicht und wird in autorisierten Zentren durchgeführt.
3. Diese Unterlagen brauchst du:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Deutscher Führerschein im Original
- Nachweis deines Wohnsitzes in Spanien (z. B. Meldebescheinigung)
- Bescheinigung des medizinischen Eignungstests
- Aktuelles Passfoto (32 x 26 mm)
4. Gebühren
Die Kosten für den Umtausch betragen ca. 94 €. Für den medizinischen Test kommen noch etwa 30–50 € hinzu.
5. Vorläufige Fahrerlaubnis
Nach Antragstellung erhältst du eine vorläufige Fahrerlaubnis, mit der du sofort in Spanien fahren darfst. Der neue Führerschein wird in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten per Post zugestellt.
Gültigkeit des spanischen Führerscheins
- Für Fahrer unter 65 Jahren: 10 Jahre
- Ab 65 Jahren: 5 Jahre, danach ist eine neue medizinische Prüfung erforderlich.
Was passiert bei Fahrverbot oder Führerscheinentzug in Spanien?
Wer in Spanien gegen Verkehrsregeln verstößt, riskiert Punktabzug im spanischen Punktesystem – auch als Ausländer. Ist der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot verhängt, gilt dieses auch in Deutschland.
Wichtig: Der spanische Führerschein kann ebenfalls entzogen werden, selbst wenn er auf Grundlage eines deutschen Dokuments ausgestellt wurde. In schweren Fällen ist ein kompletter Neuerwerb notwendig.
Und wie läuft das für Nicht-EU-Bürger?
Nicht-EU-Bürger müssen ihren Führerschein in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme umtauschen – sofern ein bilaterales Abkommen zwischen Spanien und dem Ursprungsland besteht. Für viele Länder (z. B. USA, Kanada, Australien) ist oft ein kompletter Führerscheinerwerb in Spanien erforderlich – mit Theorie- und Praxisprüfung.
Eintragung ins spanische Fahrerverzeichnis
Wer seinen Führerschein nicht direkt umtauschen möchte, kann sich freiwillig ins spanische Fahrerverzeichnis eintragen lassen. Das bringt Vorteile, etwa bei Bußgeldverfahren oder Verwaltungsakten. Pflicht ist es nicht – aber sinnvoll bei langfristigem Aufenthalt.
Fazit
Für alle, die in Spanien leben und am Straßenverkehr teilnehmen wollen, ist der Umtausch des Führerscheins früher oder später Pflicht. Wer alle Unterlagen parat hat und sich an die Fristen hält, wird von der spanischen Bürokratie nicht ausgebremst. Danach heißt es: tranquilo weiterfahren – mit spanischer Fahrerlaubnis in der Tasche.
Sind Sie immer noch unsicher?
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