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In Spanien selbständig: So wirst du ein „autónomo“

Wer in Spanien selbständig arbeiten möchte, egal ob als Freelancer, Einzelunternehmer oder freier Dienstleister, muss sich als sogenannter autónomo registrieren. Diese Selbständigkeit ist rechtlich gut geregelt – aber der Weg dahin ist mit einigen bürokratischen Schritten verbunden. Hier erfährst du, wie du dich korrekt anmeldest, was du beachten musst und welche Kosten auf dich zukommen.

Wer gilt in Spanien als „autónomo“?

In Spanien ist ein autónomo jede Person, die regelmäßig und eigenverantwortlich eine wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausübt – unabhängig davon, ob es sich um Dienstleistungen, Handel oder handwerkliche Arbeiten handelt. Es ist nicht entscheidend, ob du ein eigenes Unternehmen gründest oder als Einzelperson arbeitest – solange du Einkommen erzielst, musst du dich registrieren.

Zu den typischen autónomos zählen unter anderem:

  • Freiberufler wie Designer, Coaches, Berater, Übersetzer oder Texter
  • Handwerker und Dienstleister
  • Online-Unternehmer und digitale Nomaden

Die wichtigsten Schritte zur Selbständigkeit in Spanien

Wer sich in Spanien selbständig machen will, muss zwei zentrale Behördengänge erledigen: die Anmeldung beim Finanzamt (Hacienda) und die Registrierung bei der Sozialversicherung (Seguridad Social). Diese Schritte solltest du unbedingt VOR dem ersten Arbeitstag erledigen.

Anmeldung beim Finanzamt (Alta en Hacienda)

Bevor du mit deiner Tätigkeit beginnst, musst du beim spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria) angeben, welche Art von Tätigkeit du ausübst. Dabei wirst du einem passenden Tätigkeitscode (epígrafe del IAE) zugeordnet.

Die Anmeldung erfolgt über das Formular Modelo 036 oder Modelo 037 (vereinfachte Version). Hier legst du unter anderem fest:

  • Was du beruflich machst
  • Ob du Mehrwertsteuer (IVA) abführen musst
  • Ob du Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer (IRPF) leisten wirst

Die Anmeldung kann digital über das Portal der Agencia Tributaria oder direkt beim zuständigen Finanzamt erfolgen.

Anmeldung bei der Sozialversicherung (Alta en Seguridad Social)

Nach dem Finanzamt geht es zur Sozialversicherung (Tesorería General de la Seguridad Social). Du hast dafür nach der Finanzamtsanmeldung maximal 60 Tage Zeit – solltest aber idealerweise beide Schritte am selben Tag erledigen.

Dort meldest du dich im Regimen Especial de Trabajadores Autónomos (RETA) an, dem Sonderregime für Selbständige. Die Anmeldung kann online mit einem elektronischen Zertifikat oder persönlich erfolgen.

Beitragshöhe und Startvorteil: Die sogenannte „tarifa plana“

Neue autónomos profitieren in Spanien derzeit von einer ermäßigten Sozialversicherungsrate. Diese beträgt für das erste Jahr 80 € pro Monat, unabhängig von deinem Einkommen. Danach steigt der Betrag gestaffelt an – je nach Gewinn, den du in deiner Steuererklärung angibst.

Seit 2023 gilt ein neues Beitragssystem auf Basis deines tatsächlichen Einkommens. Wer weniger als 670 € im Monat verdient, zahlt den Mindestbetrag, der ab dem zweiten Jahr bei etwa 200 € monatlich beginnt.

Das DUE: Schneller anmelden mit dem Einheitsformular

Statt bei jeder Behörde separat vorzusprechen, kannst du dich über das sogenannte Documento Único Electrónico (DUE) anmelden. Dieses Einheitsformular ermöglicht eine zentrale Abwicklung deiner Selbständigkeit über das „Punto de Atención al Emprendedor“ (PAE) – ein Gründerzentrum oder ein zugelassener Berater hilft dir dabei.

Die Anmeldung über DUE erfolgt vollständig online und spart Zeit und Nerven – vor allem, wenn du der spanischen Sprache nicht ganz mächtig bist.

Weitere Dinge, die du als Selbständiger in Spanien beachten solltest

Ein spanisches Bankkonto

Für Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge brauchst du ein spanisches Bankkonto. Achte darauf, dass deine Bank Onlinezugang bietet – viele Behördengänge funktionieren nur digital.

Elektronische Signatur (firma digital)

Mit der firma digital kannst du dich bei Ämtern online anmelden, Formulare einreichen und Steuererklärungen abgeben. Die digitale Signatur erhältst du entweder beim spanischen Finanzamt oder über das Unternehmen FNMT (Fábrica Nacional de Moneda y Timbre).

Rechnungsstellung und Buchhaltung

Als autónomo bist du verpflichtet, Rechnungen korrekt auszustellen – inklusive Steuernummer, IVA (Mehrwertsteuer) und IRPF (Einkommenssteuervorauszahlung), falls zutreffend. Du musst deine Einnahmen und Ausgaben ordentlich dokumentieren.

Je nach Tätigkeit bist du zur vierteljährlichen Steuererklärung verpflichtet:

  • Modelo 130 (Einkommenssteuer-Vorauszahlung)
  • Modelo 303 (Mehrwertsteuer)
  • Modelo 111 (IRPF bei Honoraren)

Gewerbliche Genehmigungen

Je nach Art der Tätigkeit – z.  B. bei Gastronomie, Einzelhandel oder Handwerk – kann es sein, dass du zusätzliche Genehmigungen der Gemeinde benötigst. Diese variieren je nach Kommune und Branche.

Was kostet die Selbständigkeit in Spanien?

Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

  • Sozialversicherung (RETA): ab 80 € monatlich im ersten Jahr, danach gestaffelt
  • Steuerberater (optional, aber empfohlen): ca. 60–150 € monatlich
  • Firma digital: kostenlos
  • Weitere Kosten: ggf. für Genehmigungen, Übersetzungen oder Beratungen

Fazit: Wer sich gut vorbereitet, kann in Spanien unkompliziert und legal als autónomo arbeiten – ob dauerhaft oder nur für eine Saison.

Sind Sie immer noch unsicher?

Dann lesen Sie den kompletten Fachbeitrag von Mag Wilhelm Habellöcker oder nehmen Sie seine Online-Hilfe in Anspruch. Mag Wilhelm Habellöcker ist Experte in Auswanderfragen und teilt seine Fachbeiträge in unserem Blog.


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