Wann muss ich mein Kfz in Spanien anmelden?
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz nach Spanien verlegen und Ihr Fahrzeug dauerhaft dort nutzen möchten, sind Sie verpflichtet, es in Spanien anzumelden. Gemäß den EU-Vorschriften muss ein Fahrzeug in dem Land zugelassen werden, in dem der Halter seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. In Spanien gilt man spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt als ansässig (resident) und muss daher sein Fahrzeug ummelden.
Welche Schritte sind für die Ummeldung erforderlich?
1. Vorbereitung vor der Einfuhr
- Homologation (Typenprüfung): Überprüfen Sie, ob Ihr Fahrzeugmodell in Spanien zugelassen werden kann. Informationen hierzu erhalten Sie beim Fahrzeughersteller oder -importeur.
- Abmeldung im Herkunftsland: Es wird empfohlen, das Fahrzeug vor der Überführung nach Spanien im Herkunftsland abzumelden und ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Dies erleichtert den Anmeldeprozess in Spanien.
2. Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung
- Originale der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.
- Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) und Wohnsitznachweis (z.B. Meldebescheinigung).
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC). Fehlt diese, kann ein technisches Gutachten (ficha técnica reducida) erforderlich sein.
3. Technische Überprüfung des Fahrzeugs (ITV)
- Vor der Zulassung muss das Fahrzeug eine technische Inspektion (Inspección Técnica de Vehículos, ITV) bestehen. Hierbei werden die technischen Daten und der Zustand des Fahrzeugs überprüft.
4. Zahlung der Steuern
- Kfz-Steuer (Impuesto de Circulación): Diese jährliche Steuer wird bei der örtlichen Gemeinde entrichtet.
- Anmeldesteuer (Impuesto de Matriculación): Diese Steuer wird beim Finanzamt fällig. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einem nachgewiesenen mindestens einjährigen Wohnsitz im Ausland und einem mindestens sechsmonatigen Fahrzeugbesitz, kann eine Befreiung beantragt werden.
5. Anmeldung bei der Verkehrsbehörde
- Mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen erfolgt die Anmeldung des Fahrzeugs bei der zuständigen spanischen Zulassungsbehörde (Jefatura de Tráfico).
6. Erwerb der Kfz-Kennzeichentafeln
- Nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung können die Kennzeichentafeln in autorisierten Geschäften erworben werden.
7. Abschluss einer Kfz-Versicherung
- Für den legalen Betrieb des Fahrzeugs in Spanien ist der Abschluss einer spanischen Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Wie muss ich das Fahrzeug abmelden?
Obwohl innerhalb der EU die Abmeldung eines Fahrzeugs nach der Anmeldung in einem anderen Mitgliedsstaat grundsätzlich automatisch erfolgt, hat die Praxis gezeigt, dass dies nicht immer zuverlässig ist. Daher wird empfohlen, das Fahrzeug nach der Anmeldung in Spanien zusätzlich im Herkunftsland abzumelden. Hierfür sollten die Kennzeichen zusammen mit beglaubigten Kopien der alten und neuen Zulassungsbescheinigung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet werden.
Wie lange dauert die Anmeldung eines Fahrzeugs in Spanien?
Die Dauer des Anmeldeprozesses kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Terminverfügbarkeit bei der ITV und den Behörden sowie der Vollständigkeit der Unterlagen. Im Idealfall kann die Ummeldung innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen sein.
Was kostet die Ummeldung bzw. Anmeldung?
Die Kosten für die Ummeldung setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, darunter die Gebühren für die technische Inspektion, die Steuern und die Kosten für die Kennzeichentafeln. Es ist ratsam, sich im Voraus über die genauen Kosten bei den zuständigen Stellen zu informieren.
Zusammenfassung
Die Ummeldung eines Fahrzeugs in Spanien erfordert sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung mehrerer Schritte. Eine frühzeitige Planung und die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen können den Prozess erheblich erleichtern.
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