Deutsche Rente in Spanien: Wo und Wie besteuern?
Wenn Sie als Rentner die deutsche Rente beziehen und in Spanien leben, hängt die Steuerpflicht davon ab, wo Sie steuerlich ansässig sind. Folgende Punkte sind zu beachten:
1. Steuerliche Ansässigkeit
– Sie gelten in Spanien als steuerlich ansässig, wenn Sie:
– Mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen.
– Ihren Lebensmittelpunkt (z. B. Familie, Wohnung, wirtschaftliche Interessen) in Spanien haben.
2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Spanien
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien regelt, wo Sie welche Einkünfte versteuern müssen:
– Gesetzliche Rente:
– Wird ausschließlich in Deutschland besteuert, wenn es sich um die gesetzliche Altersrente handelt.
– In Spanien ist diese Rente in der Regel steuerfrei, muss jedoch in der Steuererklärung angegeben werden, da sie zur Berechnung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) herangezogen wird.
– Betriebsrenten oder private Renten:
– Diese können in Spanien steuerpflichtig sein, je nach Art der Rente.
3. Steuererklärung in Spanien
– Als steuerlich Ansässiger in Spanien müssen Sie eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben, die *Declaración de la Renta*.
– In der Steuererklärung geben Sie Ihre weltweiten Einkünfte an, auch die deutsche Rente.
– Falls andere Einkünfte vorliegen (z. B. Mieteinnahmen aus Deutschland oder Kapitalerträge), gelten die Regelungen des DBA.
4. Steuerfreibeträge und Abzüge
– In Spanien gibt es Steuerfreibeträge und gestaffelte Steuersätze. Der Freibetrag für Rentner hängt von Ihrem Alter und der Höhe der Gesamteinkünfte ab.
– Überprüfen Sie, ob in Deutschland gezahlte Steuern auf Betriebsrenten oder andere Einkünfte in Spanien angerechnet werden können.
Sind Sie immer noch unsicher?
Dann lesen Sie den kompletten Fachbeitrag von Mag Wilhelm Habellöcker oder nehmen Sie seine Online-Hilfe in Anspruch. Mag Wilhelm Habellöcker ist Experte in Auswanderfragen und teilt seine Fachbeiträge in unserem Blog.
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Flightright – Wenn Fluggastrechte einfach funktionieren
Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen sind leider keine Seltenheit. Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass sie in solchen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung haben – und noch weniger wissen, wie sie diese durchsetzen können. Genau hier kommt Flightright ins Spiel: ein Pionier unter den Legal-Tech-Unternehmen und Marktführer im Bereich Fluggastrechte.
Spezialist für EU-Fluggastrechte seit 2010
Seit seiner Gründung im Jahr 2010 verfolgt Flightright ein klares Ziel: Fluggäste dabei zu unterstützen, ihre Rechte gegenüber Airlines geltend zu machen – schnell, unkompliziert und risikofrei. Die rechtliche Grundlage dafür bietet die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, die unter anderem Entschädigungen von bis zu 600 Euro bei Flugproblemen vorsieht.
So funktioniert Flightright
Die Nutzung des Services ist denkbar einfach: Betroffene geben online die Eckdaten ihres Fluges ein – innerhalb weniger Minuten wird automatisch geprüft, ob ein Anspruch besteht. Ist das der Fall, übernimmt Flightright die komplette Abwicklung mit der Airline, inklusive aller juristischen Schritte. Selbst Gerichtsverfahren werden auf Wunsch geführt – und zwar ohne Zusatzkosten für die Kundinnen und Kunden.
Der Clou: Gezahlt wird nur im Erfolgsfall. Kommt es zu keiner Auszahlung, entstehen auch keine Kosten. Wird die Entschädigung durchgesetzt, behält Flightright eine Provision von der Entschädigungssumme ein. Dieses Modell sorgt für maximale Fairness und Transparenz.
Rückwirkend bis zu drei Jahre möglich
Viele wissen nicht: Auch Flüge, die bereits in der Vergangenheit lagen, können noch entschädigt werden – in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend. Damit lohnt es sich, auch ältere Fälle noch einmal prüfen zu lassen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:
- 250 Euro bei Kurzstrecken bis 1.500 km
- 400 Euro bei Mittelstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km
- 600 Euro bei Langstrecken über 3.500 km
Voraussetzung ist in der Regel eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden – oder ein kurzfristig gestrichener Flug, bei dem die Airline verantwortlich ist.
Warum Flightright?
Was Flightright auszeichnet, ist nicht nur das faire Erfolgsmodell, sondern auch eine beeindruckende Erfolgsquote von rund 99 % bei gerichtlichen Verfahren. Mit über 600 Millionen Euro durchgesetzten Entschädigungszahlungen zählt Flightright zu den absoluten Vorreitern im europäischen Raum.
Zudem punktet der Anbieter mit transparenter Kommunikation: Der Status des Falls kann jederzeit online eingesehen werden – bequem vom Sofa aus oder unterwegs per Smartphone.
Für alle, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben wollen
Niemand sollte auf eine berechtigte Entschädigung verzichten, nur weil der Weg dorthin kompliziert erscheint. Mit Flightright wird das Einfordern der eigenen Rechte zum Kinderspiel – ganz ohne Stress, Papierkrieg oder Anwaltskosten. Wer Flugärger hatte, kann sich jetzt unkompliziert absichern und seine Entschädigung professionell durchsetzen lassen.
Hier prüfen, ob dir Geld zusteht – und im besten Fall bald eine Entschädigung erhalten
Mit der Fähre von Barcelona, Valencia oder Denia nach Ibiza
Tickets und Services für 190 Fährgesellschaften in 33 Ländern
Live-Webcam über den Dächern von Santa Eulalia auf Ibiza
Wie ist das aktuelle Wetter in Santa Eulalia? Wie sieht der Himmel aus und was spielt sich gerade am Horizont ab?
Unsere bisherige Live-Webcam wurde zu einer Live-Wettercam in Santa Eulalia erweitert und bietet zahlreiche zeitbasierte Einstellmöglichkeiten. Abrufbar sind unter anderem die letzten 15 oder 30 Minuten sowie 1, 3, 6, 12 oder 24 Stunden. Zusätzlich lassen sich der gesamte Tag, nur der Sonnenauf- oder -untergang, die letzte Nacht oder sogar die vergangene Woche auswählen. Auch die Wiedergabegeschwindigkeit kann individuell angepasst werden.
Bei webcam.io stehen darüber hinaus weitere Funktionen zur Verfügung.
Unter webcam.io/webcams/9blk1z/ lassen sich unter anderem vollständige Zeitraffer-Videos eines gesamten Tages sowie Archiv-Aufnahmen der letzten 14 Tage abrufen. Zusätzlich bietet die Seite weitere Ansichts- und Filtermöglichkeiten und dient zugleich als praktische Alternative, falls das Widget auf unserer Webseite einmal nicht verfügbar sein sollte – so bleibt der Blick auf Santa Eulalia jederzeit möglich.
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Spezialist für EU-Fluggastrechte seit 2010
Seit seiner Gründung im Jahr 2010 verfolgt Flightright ein klares Ziel: Fluggäste dabei zu unterstützen, ihre Rechte gegenüber Airlines geltend zu machen – schnell, unkompliziert und risikofrei. Die rechtliche Grundlage dafür bietet die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, die unter anderem Entschädigungen von bis zu 600 Euro bei Flugproblemen vorsieht.
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- 400 Euro bei Mittelstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km
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Voraussetzung ist in der Regel eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden – oder ein kurzfristig gestrichener Flug, bei dem die Airline verantwortlich ist.
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