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Als Selbständiger (autónomo) beim Finanzamt in Spanien anmelden

Von Mag Wilhelm Habellöcker – Wollen Sie als Selbständiger bzw. autónomo in Spanien wirtschaftliche Aktivitäten ausführen, müssen Sie sich zuvor beim Finanzamt in Spanien anmelden.

Dafür ist ein Antrag auf Eintragung in das Steuerregister (“censo”) der Unternehmer (“empresarios”), Freiberufler (“profesionales”) und Steuereinbehalter (“retenedores”) erforderlich.

Dieser Antrag erfolgt mittels der Formulare Modelo 036 oder 037, die die sog. Registererklärung für die Anmeldung, Modifizierung und Abmeldung (“Declaración censal de alta, modificación y baja”) darstellen.


Flightright – Wenn Fluggastrechte einfach funktionieren

Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen sind leider keine Seltenheit. Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass sie in solchen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung haben – und noch weniger wissen, wie sie diese durchsetzen können. Genau hier kommt Flightright ins Spiel: ein Pionier unter den Legal-Tech-Unternehmen und Marktführer im Bereich Fluggastrechte.


Spezialist für EU-Fluggastrechte seit 2010

Seit seiner Gründung im Jahr 2010 verfolgt Flightright ein klares Ziel: Fluggäste dabei zu unterstützen, ihre Rechte gegenüber Airlines geltend zu machen – schnell, unkompliziert und risikofrei. Die rechtliche Grundlage dafür bietet die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, die unter anderem Entschädigungen von bis zu 600 Euro bei Flugproblemen vorsieht.

So funktioniert Flightright

Die Nutzung des Services ist denkbar einfach: Betroffene geben online die Eckdaten ihres Fluges ein – innerhalb weniger Minuten wird automatisch geprüft, ob ein Anspruch besteht. Ist das der Fall, übernimmt Flightright die komplette Abwicklung mit der Airline, inklusive aller juristischen Schritte. Selbst Gerichtsverfahren werden auf Wunsch geführt – und zwar ohne Zusatzkosten für die Kundinnen und Kunden.

Der Clou: Gezahlt wird nur im Erfolgsfall. Kommt es zu keiner Auszahlung, entstehen auch keine Kosten. Wird die Entschädigung durchgesetzt, behält Flightright eine Provision von der Entschädigungssumme ein. Dieses Modell sorgt für maximale Fairness und Transparenz.

Rückwirkend bis zu drei Jahre möglich

Viele wissen nicht: Auch Flüge, die bereits in der Vergangenheit lagen, können noch entschädigt werden – in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend. Damit lohnt es sich, auch ältere Fälle noch einmal prüfen zu lassen.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • 250 Euro bei Kurzstrecken bis 1.500 km
  • 400 Euro bei Mittelstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 Euro bei Langstrecken über 3.500 km

Voraussetzung ist in der Regel eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden – oder ein kurzfristig gestrichener Flug, bei dem die Airline verantwortlich ist.

Warum Flightright?

Was Flightright auszeichnet, ist nicht nur das faire Erfolgsmodell, sondern auch eine beeindruckende Erfolgsquote von rund 99 % bei gerichtlichen Verfahren. Mit über 600 Millionen Euro durchgesetzten Entschädigungszahlungen zählt Flightright zu den absoluten Vorreitern im europäischen Raum.

Zudem punktet der Anbieter mit transparenter Kommunikation: Der Status des Falls kann jederzeit online eingesehen werden – bequem vom Sofa aus oder unterwegs per Smartphone.

Für alle, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben wollen

Niemand sollte auf eine berechtigte Entschädigung verzichten, nur weil der Weg dorthin kompliziert erscheint. Mit Flightright wird das Einfordern der eigenen Rechte zum Kinderspiel – ganz ohne Stress, Papierkrieg oder Anwaltskosten. Wer Flugärger hatte, kann sich jetzt unkompliziert absichern und seine Entschädigung professionell durchsetzen lassen.

Hier prüfen, ob dir Geld zusteht – und im besten Fall bald eine Entschädigung erhalten


Wie Sie sich nun beim Finanzamt in Spanien anmelden, erläutere ich nun im Folgenden anhand einer schrittweisen Anleitung.

Ich erkläre Ihnen dabei, wie Sie das erforderliche Formular zur Vorlage der Antrages zur Eintragung in das Steuerregister “Censo de empresarios, profesionales y retenedores” ordnungsgemäß ausfüllen.

1 – Wann kann ich das “Modelo 037” verwenden?
2 – Was muss ich der Finanzbehörde erklären?
3 – Wann muss ich mich beim Finanzamt in Spanien anmelden?
4 – Wo und wie kann ich das Formular vorlegen?
5 – Wie fülle ich das Formular aus?
6 – Fazit
7 – Sind Sie immer noch unsicher?

Dann lesen Sie den kompletten Fachbeitrag von Mag Wilhelm Habellöcker oder nehmen Sie seine Online-Hilfe in Anspruch. Mag Wilhelm Habellöcker ist Experte in Auswanderfragen und teilt seine Fachbeiträge in unserem Blog.

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Flightright – Wenn Fluggastrechte einfach funktionieren

Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen sind leider keine Seltenheit. Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass sie in solchen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung haben – und noch weniger wissen, wie sie diese durchsetzen können. Genau hier kommt Flightright ins Spiel: ein Pionier unter den Legal-Tech-Unternehmen und Marktführer im Bereich Fluggastrechte.


Spezialist für EU-Fluggastrechte seit 2010

Seit seiner Gründung im Jahr 2010 verfolgt Flightright ein klares Ziel: Fluggäste dabei zu unterstützen, ihre Rechte gegenüber Airlines geltend zu machen – schnell, unkompliziert und risikofrei. Die rechtliche Grundlage dafür bietet die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, die unter anderem Entschädigungen von bis zu 600 Euro bei Flugproblemen vorsieht.

So funktioniert Flightright

Die Nutzung des Services ist denkbar einfach: Betroffene geben online die Eckdaten ihres Fluges ein – innerhalb weniger Minuten wird automatisch geprüft, ob ein Anspruch besteht. Ist das der Fall, übernimmt Flightright die komplette Abwicklung mit der Airline, inklusive aller juristischen Schritte. Selbst Gerichtsverfahren werden auf Wunsch geführt – und zwar ohne Zusatzkosten für die Kundinnen und Kunden.

Der Clou: Gezahlt wird nur im Erfolgsfall. Kommt es zu keiner Auszahlung, entstehen auch keine Kosten. Wird die Entschädigung durchgesetzt, behält Flightright eine Provision von der Entschädigungssumme ein. Dieses Modell sorgt für maximale Fairness und Transparenz.

Rückwirkend bis zu drei Jahre möglich

Viele wissen nicht: Auch Flüge, die bereits in der Vergangenheit lagen, können noch entschädigt werden – in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend. Damit lohnt es sich, auch ältere Fälle noch einmal prüfen zu lassen.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • 250 Euro bei Kurzstrecken bis 1.500 km
  • 400 Euro bei Mittelstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 Euro bei Langstrecken über 3.500 km

Voraussetzung ist in der Regel eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden – oder ein kurzfristig gestrichener Flug, bei dem die Airline verantwortlich ist.

Warum Flightright?

Was Flightright auszeichnet, ist nicht nur das faire Erfolgsmodell, sondern auch eine beeindruckende Erfolgsquote von rund 99 % bei gerichtlichen Verfahren. Mit über 600 Millionen Euro durchgesetzten Entschädigungszahlungen zählt Flightright zu den absoluten Vorreitern im europäischen Raum.

Zudem punktet der Anbieter mit transparenter Kommunikation: Der Status des Falls kann jederzeit online eingesehen werden – bequem vom Sofa aus oder unterwegs per Smartphone.

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Niemand sollte auf eine berechtigte Entschädigung verzichten, nur weil der Weg dorthin kompliziert erscheint. Mit Flightright wird das Einfordern der eigenen Rechte zum Kinderspiel – ganz ohne Stress, Papierkrieg oder Anwaltskosten. Wer Flugärger hatte, kann sich jetzt unkompliziert absichern und seine Entschädigung professionell durchsetzen lassen.

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